Gemeinsame und am 18.012018 eingereichte Stellungnahme der Fraktionen in der Wölfersheimer Gemeindevertetung und im Wetterauer Kreistag
Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim
Bebauungsplan „Logistikpark A 45“
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Hier: Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Wölfersheimer Gemeindevertretung
Sehr geehrte Frau Schade,
in unserer Stellungnahme schließen wir uns zunächst den Argumenten der anerkannten Naturschutzverbände im Wetteraukreis an, die mit Datum 09.01.2018 eine eigene Stellungnahme zum Bebauungsplan „Logistikpark A45“ eingereicht haben.
Sodann fügen wir dieser übernommenen Stellungnahme weitere Punkte hinzu, die sich aus dem Studium der Unterlagen ergeben.
1. Ablehnung der Bebauungsplans
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Wölfersheimer Gemeindevertretung lehnt den o.g. Bebauungsplan ab.
Wir lehnen grundsätzlich die Planung des Logistikparks/Logistikzentrums der Firma REWE an dieser Stelle, wo sich beste Böden für die Landwirtschaft befinden, ab.
Wir unterstützen die Klage durch den Landesverband Hessen des BUND e.V. gegen die Änderung der Zielabweichung im Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan im Dezember 2017 beim Verwaltungsgericht Gießen. Ziel der Klage ist es, der vorgelegten Bebauungsplanung die Grundlage zu entziehen.
2. Wesentliche Gründe zur Ablehnung der Planung und des B-Plan-Entwurfes
Das Vorhaben liegt in den Schutzzonen I und II des Oberhessischen Heilquellenschutzgebietes und der Schutzzone D des Heilquellenschutzgebietes Bad Salzhausen. Es wird in der Planvorlage jedoch in keiner Weise beschrieben, wie die Ge- und Verbote dieser Schutzgebietsverordnungen eingehalten werden sollen.
Auch wenn das Baugebiet nicht direkt angrenzt, bestehen Auswirkungen, da das Vogelschutz-Gebiet Auengebiet in der Wetterau (5519-401) auf einen Verbund zwischen einzelnen Teilgebieten und einen Austausch insbesondere der Vögel in diesem Auenbereich setzt. Diese Wirkung ist nicht ausreichend geprüft worden. Das große und hohe Gebäude hat Wirkungen auf die Landschaft und das Kleinklima.
Eine Studie zur NATURA2000-Verträglichkeit erwähnt zwar, dass „keine nennenswerte Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes zu erwarten sei, sofern eingriffsmindernde Maßnahmen durchgeführt würden. Es fehlen aber jegliche Hinweise, wie diese Maßnahmen aussehen und ob und wie diese dauerhaft wirksam durchgeführt werden sollen. Damit fehlt die Grundlage, um erhebliche Wirkungen auf das NATURA2000-Gebiet sicher ausschließen zu können.
3. Weitere Gründe zur Ablehnung der Planung und des B-Plan-Entwurfes, die sich auf Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan, dem Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beziehen
Begründung zum Bebauungsplan „Logistikpark Wölfersheim A 45“
1.3 Übergeordnete Planungen, 1.3.1 Regionalplan, Güterverkehr (5.3).
Dort heißt es: „Neue Logistikzentren sollen an verkehrsgünstigen Standorten in der Nähe von Bundesautobahnen und Schienenstrecken unter weitgehender Minimierung der Verkehrsauswirkung auf Siedlungs- und Erholungsräume sowie von Ortsdurchfahrten angesiedelt werden und möglichst intermodal ausgerichtet sein.
In der Begründung dieses Grundsatzes im Textteil des Regionalplans wird zudem ausgeführt, dass für
die Abwicklung der für die Güter- und Warenströme erforderlichen Ziel- und Quellverkehre neben den
Hauptumschlagplätzen die Errichtung von regionalen Logistikzentren erforderlich sei. Regionale Logistikzentren eignen sich in besonderem Maße zur Bündelung und Verteilung von Güter- und Warenströmen sowie deren Umschlag im Regional- und Fernverkehr.
Das geplante Vorhaben entspricht diesem Grundsatz vollumfänglich, da durch die Zusammenlegung und Neuorganisation der Logistikzentren der LKW-Querverkehr (Leergut- und Shuttletouren) zwischen den beiden Alt-Standorten Rosbach und Hungen wegfällt. Durch Sortimentskombinationen ist zudem eine effizientere Tourenplanung möglich, wodurch die Ortsdurchfahrten entlastet und Verkehrswege optimiert werden können. Mit dem Neubau wird eine stabile und effiziente, den zukünftigen Anforderungen gerechte Logistikstruktur (Artikelbevorratung, Kommissionierung, Marktbelieferung,…) geschaffen. REWE bleibt der Region als Nahversorger erhalten und spielt mehr noch eine Vorreiterrolle bei effizienten Logistik-Prozessen, Qualitäts- und Hygiene-Standards sowie dem Arbeitsschutz.“
Wir stellen hierzu fest, dass ein Verkehrsgutachten, dass die künftigen Verkehrsbewegungen vom und zum geplanten Standort darstellt, nicht vorliegt.
1.6 Innenentwicklung und Bodenschutz
Dort heißt es: „Alternativstandorte wurden im Vorfeld durch einen externen Dienstleister des Investors in einem Radius von 60 km um Frankfurt untersucht. In die engere Untersuchung gelangten zehn Standorte, darunter vier Konversionsstandorte. Sechs Standorte schieden mangels ausreichend vorhandener Fläche aus. Einer schied wegen der Lage innerhalb eines Ortes (verkehrliche Anbindung und keine 24/7 Andienung möglich), ein weiterer wegen einer vorhandenen Hanglage und der einzig verbleibende wegen außerhalb des Zielgebiets zur Mitarbeiterbindung liegend aus.“
Die Angaben zur Suche von Alternativstandorten sind nicht konkret und können daher nicht nachvollzogen und nachgeprüft werden. Die Aussage „der einzig verbleibende schied wegen außerhalb des Zielgebiets zur Mitarbeiterbindung liegend aus“, kann ebenfalls weder nachvollzogen noch nachgeprüft werden.
Aus der Addition der o.g. Standorte ergibt sich, dass einer übrig geblieben ist. Die Ausführungen suggerieren, das sei der Standort Wölfersheim.
Dagegen kam der Standort Wölfersheim nach Aussagen des Bürgermeisters der Gemeinde Wölfersheim nicht durch „im Vorfeld durch einen externen Dienstleister des Investors in einem Radius von 60 km um Frankfurt“ gemachte Untersuchungen zu Stande, sondern über persönliche Kontakte. Das bestätigt der Vorsitzende der Geschäftsleitung der Rewe-Zweigniederlassung Mitte, Herr Scheider, im Interview mit der Wetterauer Zeitung vom 13.01.2018. Er sagt: „Wir haben eine Fläche gesucht, die passend ist, diese wurde uns angeboten.“
Ebenfalls in der Wetterauer Zeitung vom 16.01.2018 bestätigt Rewe-Führungskraft Hans-Martin Obermann. „Die Fläche sei tatsächlich nicht nach der Erstprüfung durch den externen Dienstleister aufgetaucht. Grund dafür, dass die Fläche nicht als möglicher Standort untersucht worden sei, liege daran, dass erst einmal nur solche einbezogen worden seien, die bereits als Gewerbeflächen ausgewiesen worden waren im Untersuchungszeitraum – die Berstädter Fläche ist nach wie vor eine landwirtschaftliche und muss noch umgewidmet werden.“
Wir stellen fest, dass die Angaben oben bewusst tendenziös und irreführend sind, da sie den Standort Wölfersheim als einzig verbleibenden suggerieren. Wir stellen weiter fest, dass es einen verbleibenden Standort geben muss, der nicht Wölfersheim heißt und der nach den Aussagen oben offensichtlich geeignet ist!
Wir halten weiter fest: Gegen den Standort sprechen eindeutig die hervorragende Bodenqualität und die Widmung als Vorrangfläche für die Landwirtschaft.
Für den Standort sprechen die poltischen Mehrheitsverhältnisse in Wölfersheim sowie die politischen Kontakte des Wölfersheimer Bürgermeisters in die regionalen Institutionen und die dortigen Mehrheitsverhältnisse. Getreu dem Motto „Wir machen den Weg frei“ konnte das Wölfersheimer Rathaus bzw. der Wölfersheimer Bürgermeister Rewe die Fläche vorschlagen, garniert mit der Option, auf sämtlichen politischen Ebenen und mit den dortigen Mehrheiten im Rücken alle Hindernisse planungsrechtlicher Art beiseite zu räumen und so die Regionalplanung auszuhebeln.
Das ist die schlichte Wahrheit. Deshalb wurden in Wölfersheim Parlament und Öffentlichkeit so lange wie möglich uninformiert gehalten. Die Gemeindevertretung in Wölfersheim erfuhr erstmals am Samstag, den 04.02.2017 davon, dass am Montag, den 06.02.2017, per Dringlichkeitsantrag der Grundsatzbeschluss über ein 40 ha Gewerbegebiet mit einem 30 ha Rewe-Logistikzentrum fallen sollte.
Befürworter nennen das ausreichende politische Beteiligung.
Wir nennen das Überrumpelung des Parlaments, Ausschalten angemessener öffentlicher und parlamentarischer Diskussion und Missbrauch parlamentarischer Mehrheiten zur Durchsetzung von Interessen.
Ebenfalls unter 1.6 Innenentwicklung und Bodenschutz
Dort heißt es: „Auch wirtschaftlich ergeben sich sowohl für REWE als auch für die umliegenden Kommunen Vorteile aus dem Bau des Logistikzentrums. Insgesamt sollen 550 Arbeits- und 20 Ausbildungsplätze entstehen, womit die Arbeitsplätze in der Region erhalten blieben. Zudem werde die Zusammenarbeit mit regionalen Produzenten, lokalen Erzeugern und Landwirten weiter ausgebaut.
Die Anzahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze wird von Rewe genannt und kann nicht überprüft werden. Das Argument der Arbeitsplätze wird insbesondere von den Befürwortern vor Ort aufgenommen.
Wir bezweifeln diese Anzahl. Es fehlt ein Gutachten, dass vor dem Hintergrund des Standes der Technik und der Automatisierung der Abläufe gerade in der Logistik aufzeigt, wie sich der Bedarf an Arbeitskräften und damit die Anzahl vorhandener Arbeits- und Ausbildungsplätze in diesem Bereich entwickelt.
7 Immissionsschutz
Dort heißt es: „Die Ergebnisse der bisher durchgeführten überschlägigen schalltechnischen Betrachtungen zeigen, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans mit Ausweisung von GE-Flächen für spätere Betriebsansiedlungen von Logistikunternehmen insbesondere gegenüber der Nachtzeit Schallschutzmaßnahmen baulicher und betriebsorganisatorischer Art zu berücksichtigen sind. Unter „Freifeldbedingungen“ ist die Einhaltung der Richtwerte der Nachtzeit in Höhe des südlich gelegenen Aussiedlerhofs nicht zu erreichen. Durch die Anwendung einer „Emissionskontingentierung“ können die Rahmenbedingungen für Betriebsansiedlungen in den Gewerbegebietsflächen planerisch festgelegt werden. Die bei der Standortentwicklung entstehenden Immissionskonflikte sind insofern erkennbar. Die hieraus resultierenden Problemlösungen befinden sich noch in der Bearbeitung und sind im weiteren Projektfortschritt im Rahmen der Konkretisierung noch zu lösen.
Die Ergebnisse des Gutachtens, das dann konkrete Vorschläge zur immissionsschutzrechtlichen Konfliktbewältigung enthält, werden in den Bebauungsplan-Entwurf aufgenommen.“
Wir stellen fest, dass es Immissionskonflikte gibt, Problemlösungen aber derzeit nicht vorhanden sind. Eine Bewertung möglicher Lösungen kann demnach nicht erfolgen.
Ebenso stellen wir fest, dass ein Lärmgutachten fehlt.
9 Baugrund und Boden
Dort heißt es: „Aus mächtigen Lössablagerungen sind nach der letzten Eiszeit mittel- bis tiefgründige Parabraunerden entstanden, die in Teilen sogar als Tschernosem (Schwarzerde) anzusprechen sind. Die Böden besitzen eine entsprechend hohe Produktionsfunktion (sehr hohes natürliches Ertragspotenzial und hohes Wasserspeicher- bzw. Nitratrückhaltevermögen) mit Ertragsmesszahlen von 80 bis 90 im nordwestlichen Teil. Mit einer Ertragsmesszahl zwischen 40 und 65 deutlich geringer eingestuft werden die Böden im Südosten des Plangebiets, wo Teile des ehemaligen oberflächennahen Braunkohleabbaus bei Wölfersheim im Geltungsbereich liegen.
Die natürlich anstehenden Böden im Nordwesten des Plangebiets werden mit einer sehr hohen Wertigkeit für die Erfüllung von Bodenfunktionen und für den funktionalen Bodenschutz eingestuft. Die aus Verfüllungen des Tagebaus hervorgegangenen Böden im südöstlichen Teilbereich fallen mit einer geringen bis mittleren Bodenfunktion deutlich ab. Besondere Sensibilitäten (z.B. Erosionsneigung angeschnittener Horizonte, Grundwassergefährdung) sind für die Planung in beiden Bereichen nicht erkennbar.
Insgesamt ergibt sich auf etwa 2/3 der Fläche eine sehr hohe, im südöstlichen Teil eine mittlere Einstufung der Bodenfunktionen, wobei das Ertragspotential der Parabraunerden und Schwarzerden besonders wertgebend ist. Im schwach subatlantisch geprägten Klima Mittelhessens stellen Tschernoseme zudem einen seltenen Bodentyp dar. Die aufgrund der ebenen Topographie geringe bis sehr geringe Erosionsneigung der Böden prädestiniert den Standort auch im Bereich der Auffüllungen für den Ackerbau. Die zu erwartenden Eingriffswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden sind deshalb sehr hoch.“
Aus den Schilderungen wird klar, dass es sich im Noch-Vorranggebiet Landwirtschaft um beste Böden handelt. Diese Böden müssen der Landwirtschaft erhalten bleiben. Schon deshalb („Eingriffswirkungen sehr hoch“) ist das Vorhaben abzulehnen. Vorhabenplaner haben sich damit abzufinden, dass solche Böden tabu bleiben. Deshalb müssen Alternativstandorte gesucht oder andere Logistiklösungen entwickelt werden, wenn die Region gewünschte Standortgrößen nicht her gibt!
Bebauungsplan „Logistikpark Wölfersheim A 45“ Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung
1.1 Boden und Wasser einschl. Aussagen zur Vermeidung von Emissionen und zum sachgerechter
Umgang mit Abfällen und Abwässern
Dort heißt es: „Die zu erwartenden Eingriffswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden ist aufgrund des hohen Ertragspotentials der natürlich anstehenden Böden auf etwa ¾ der beanspruchten Fläche sehr hoch. Für die verfüllten Bereiche im Südosten ist der Eingriff als mäßig hoch einzustufen. Eine Kompensation des Bodenverlustes ist realistisch nicht möglich. Die Eingriffe lassen sich lediglich minimieren, indem die nicht versiegelten Flächen im Umfang von immerhin mehr als 7 ha künftig naturnah begrünt und bodenschonend gepflegt werden. Düngung und Pestizideinsatz sind hier zu vermeiden.“
Auch hier wird nochmal klar, dass es sich im Noch-Vorranggebiet Landwirtschaft um beste Böden handelt, die tabu bleiben sollten. Alternativstandorte müssen gesucht oder Logistikkonzepte in einer dicht besiedelten Region anders konzipiert werden!
1.5. Ortsbild und Landschaftsschutz, 1.5.3, Fernwirkung, S. 25.
Dort heißt es: „Im Ergebnis sind die Fernwirkungen des Vorhabens kleinräumig hoch einzustufen, insgesamt aber verträglich. Der Grund hierfür liegt in der geringen Sensibilität (keine Erholungsnutzung, mit Ausnahme der „Aussiedler“ an der K 181 keine Wohnnutzung) des Eingriffsgebiets selbst und seiner näheren Umgebung. Die sensiblen Bereiche liegen mit Ausnahme von Geisenheim durchweg am äußeren Rand des definierten Radius erheblicher Fernwirkung und sind in Teilen durch bestehende Gehölze in den Gärten, an den Seen und durch die bepflanzten Straßenböschungen zumindest „gepuffert“. Eine grundsätzlich (d.h. durch Maßnahmen im Gebiet zu minimierende) hohe Eingriffswirkung verbleibt somit für Geisenheim und Echzell. In beiden Sichtachsen sind nach dem derzeitigen Stand der Planung aber besonders tief greifende Eingrünungen des Baukörpers vorgesehen (im Südosten rd. 70 m) bzw. eine Zurücksetzung des Gebäudes zugunsten der mit Bäumen zu bestellenden LKW-Aufstellflächen (Südwesten) geplant. Bei Beibehaltung dieser konzeptionellen Lösung ist die Planung aus Sicht des Landschaftsschutzes, der Erholungsvorsorge und der Wohnqualität deshalb insgesamt noch vertretbar.“
Diese Ansicht zur Fernwirkung dieses gigantischen Landschaftsriegels wird nicht geteilt. Ein wesentlicher Aspekt der Wirkung des Logistikzentrums bleibt in dieser Betrachtung völlig außen vor. Die Landschaft entlang der B455 zwischen Wölfersheim und Berstadt hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. So ist das Industrie- und Gewerbegebiet in Berstadt bis an die A45 herangerückt. Kurz hinter Geisenheim wurde kürzlich ein Maststall für Rinder errichtet. Mit dem riesigen und rund um die Uhr betriebenen Logistikzentrum der Rewe verändert sich die Landschaft vollends zu einem gewerblich-industriellen Siedlungsbrei, der nie zur Ruhe kommt. Damit wird die Landschaftswirkung endgültig zerstört zu Gunsten einer gesichtslosen, willkürlich aneinander gereihten Ansammlung gewerblicher und industrieller Bauten, die die gesamte Strecke zwischen Wölfersheim und Berstadt und überdies das touristische Entwicklungspotential des Konzepts der Wetterauer Seenplatte entwertet. Der Siedlungsbrei der Vorstädte findet sich dann auch in der Peripherie von Wölfersheim.
Die Aussagen zu Ortsbild und Landschaftsschutz ignorieren diesen fatalen Effekt vollständig.
Das geplante REWE-Logistikzentrum in Berstadt wird in seinen gigantischen Ausmaßen (660 m Länge und 25 – 35 m Höhe) ähnliche bisherige Bauten in der Wetterau in den Schatten stellen. Damit ist von einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen. Um den Bürgerinnen und Bürgern von Wölfersheim, aber auch der umgebenden Kommunen in der Wetterau, die Sichtbarkeit des riesigen Komplexes vor Augen zu führen, ist eine Fotosimulation zu machen und eine Sichtbarkeitsanalyse zu liefern. Eine solche Analyse zeigt auf, von welchen Punkten der Gemarkung das Gebäude wie auffällig zu sehen sein wird. Sie macht damit den Effekt auf das Landschaftsbild anschaulich.
In den Unterlagen zur Offenlegung war eine Fotosimulation mit Sichtbarkeitsanalyse nicht zu finden, obwohl sie bei Bauwerken solcher Dimensionierung (z.B. auch Windkraftanlagen) durchaus üblich ist.
Sie muss auf jeden Fall erstellt werden.
Bebauungsplan „Logistikpark Wölfersheim A 45“ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5.4 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
Dort heißt es: „Der Verlust von Bruthabitaten für Feldlerche und Rebhuhn im Plangebiet und seiner näheren Umgebung ist artenschutzrechtlich erheblich und daher planerisch zu bewältigen. Es sind artspezifischen Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG erforderlich. Bei flächenhafter Umsetzung ist von einem Bedarf an Ackerland im Umfang von etwa 2,5 ha auszugehen (s. die Ausführungen zur Feldlerche) Die Maßnahmen befinden sich aktuell in Planung und werden zur Offenlage konkretisiert.“
Aktuell gibt es keine Maßnahmen. Es läuft aktuell eine Offenlegung. Zu welcher (anderen) Offenlegung hin sollen die Maßnahmen denn konkretisiert werden, so dass sie überprüfbar sind?
Im Übrigen sind die Herleitungen zu Beurteilungen der Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange des Artenschutzes sind nicht nachvollziehbar und führen zu einer drastischen Unterschätzung der Vorhabenwirkungen auf vorkommende europäische Vogelarten sowie dem Feldhamster.
Die Kartierungen entsprechen nicht den geforderten Standards (Südbeck et al. 2005). Weder die gewählten Zeiträume noch die konkrete Ausgestaltung der Begehungen führen zu der notwendigen Datengrundlage, die eine Beurteilung des Vorhabens zulassen.
Kartierungen:
Ergebnisse/ Bewertung:
Kartierungen:
Ergebnisse/ Bewertung:
Insgesamt drängt sich der Eindruck deutlich auf, dass Vorhabenwirkungen heruntergespielt werden, um den Grad der naturschutzrechtlichen Kompensation möglichst gering zu halten.
Mit freundlichen Grüßen im Namen der beiden Fraktionen
Michael Rückl