Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Hessen (2. Stufe), Teilplan Hauptverkehrsstraßen, sowie Antrag beim Bundesverkehrsministerium auf Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr, im Rahmen der gesetzten Frist abzugeben. Dabei sollen vor allem zu den dort aufgeführten Punkten „Verlängerung/Erneuerung Lärmschutzwand“ sowie „nächtliches LKW-Fahrverbot durch die Wölfersheimer Ortslage“ noch einmal die Argumente aufgeführt werden, die die Sinnhaftigkeit der einzelnen Maßnahmen begründen und unterstreichen.
Darüber hinaus fordert die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand auf, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Antrag auf Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) zu stellen. Gegenstand und Ziel des Antrags ist die Verlängerung der Lärmschutzwand an der B455 in Södel sowie die Ertüchtigung des bestehenden Teils.
Begründung:
Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes Hessen (2. Stufe), Teilplan Hauptverkehrsstraßen, bezieht sich für Wölfersheim auf die Erneuerung der bestehenden Lärmschutzwand an der Ortseinfahrt Wölfersheim-Södel und seine Verlängerung bis Höhe Beuneweg, auf ein nächtliches Lkw-Durchfahrtverbot für die Ortsdurchfahrt Wölfersheim sowie ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h ebenfalls für die Ortsdurchfahrt Wölfersheim (s. Anlage). Die Stellungnahmen dazu sind im ersten Fall ablehnend, im zweiten Fall schwebend und bei Tempo 30 in der Nacht ist immerhin eine Anordnung erfolgt, die seit Februar bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises in der Prüfung ist.
Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen geht bis zum 27.09.2015. Die Gemeinde sollte die Gelegenheit nutzen, ihre Argumente noch einmal zu bekräftigen. Schließlich bestätigen die Ausführungen im Entwurf die Gründe, weswegen seitens der Gemeinde auf nächtliche Verkehrsberuhigung in der Ortsdurchfahrt gedrängt wird.
Für die Notwendigkeit der Verlängerung der Lärmschutzwand gilt Ähnliches. Wenn die Beurteilungspegel in der Nacht innerorts den Grenzwert überschreiten, dann tun sie das am Ortsrand allemal. Zwar nimmt das Bebauungsplanverfahren bzw. das entsprechende Anerkenntnis der Verkehrssituation durch die Grundstückserwerber auch den Baulastträger aus der Pflicht, zu handeln. Das aber ändert nichts an der Lärmsituation.
Aus diesem Grund schlagen wir im zweiten Teil des Antrags vor, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Antrag auf Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) zu stellen. Konkret geht es dabei um die Verlängerung der Lärmschutzwand an der B455 in Södel sowie die Ertüchtigung des bestehenden Teils dieser Wand.
Bezugspunkt dieses Vorschlags sind die „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ vom Mai 1997. Dort heißt es im Abschnitt D, Lärmsanierung: „Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) wird als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt. Er kann im Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden.“ Einschränkend heißt es weiter: „Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der baulichen Anlage oder in Maßnahmen an der Straße, wenn diese keine unverhältnismäßig hohen Aufwendungen gegenüber passiven Maßnahmen an den baulichen Anlagen erfordern oder ihnen sonstige überwiegende öffentliche oder private Belange nicht entgegenstehen. Ein Vorrang von aktiven Lärmschutzmaßnahmen vor passiven Lärmschutzmaßnahmen besteht nicht.“
Die Richtlinie erwähnt weiter den an dieser Stelle in Södel vorliegenden Fall, dass „die Eigentümer (…) bei Errichtung der baulichen Anlage an einer Bundesfernstraße (…) in Kenntnis einer verfestigten Straßenplanung und (…) Vorhersehbarkeit starker Verkehrslärmeinwirkung waren“. Allerdings wird auch dieses „zurechenbare Verhalten“ wieder aufgehoben, wenn „der Verkehrslärm nach Errichtung der baulichen Anlage in nicht vorhersehbarer Weise zugenommen hat“. Dieses Argument trifft aus unserer Sicht zu, da durch die Eröffnung der Ortsumgehung Dorheim und die Zunahme des LKW-Verkehrs die Lärmbelastung erheblich gestiegen ist – wie ja die nächtlichen Werte entlang der Ortsdurchfahrt belegen.
Aus diesem Grund plädieren wir dafür, dass sich die Gemeinde gegenüber dem Bundesverkehrsministerium für Lärmsanierungsmaßnahmen, im konkreten Fall für die Verlängerung und die Ertüchtigung der bestehenden Lärmschutzwand in Södel einsetzt. Letztere mag, so die Stellungnahme im Lärmaktionsplan, zwar bei der Bauwerksprüfung als „unkritisch“ eingestuft worden sein. Ob sie aber ihren einstigen Zweck im Zeitalter eines erklecklichen Mehrs an Straßenverkehr seit Eröffnung dieses Straßenabschnitts Mitte/Ende der Achtziger Jahre noch erfüllt, kann mit einem Fragezeichen versehen werden.
Auf jeden Fall sollte in dieser Angelegenheit ein Vorstoß unternommen werden.